Fördermittel-Lexicon
Die Förderwelt von A–Z
Die wichtigsten Begriffe rund um Fördermittel — verständlich erklärt. (Auszug; das vollständige Glossar folgt.)

Glossar
Begriffe kurz erklärt
Auszug — das vollständige Fördermittellexikon wird laufend ergänzt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigung beschreibt, wer überhaupt einen Förderantrag stellen darf.
Typisch ist, dass nur bestimmte Zielgruppen zugelassen sind – zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen (KMU), junge Unternehmen bis zu einem bestimmten Alter oder Firmen aus bestimmten Branchen oder Regionen.
Wenn ein Unternehmen nicht antragsberechtigt ist, wird der Antrag meist schon aus formalen Gründen abgelehnt, ganz egal wie gut das Projekt ist.
Auflagen
Auflagen sind konkrete Bedingungen, an die eine Bewilligung geknüpft ist.
Sie stehen im Bewilligungsbescheid und in den Nebenbestimmungen und regeln etwa, wie lange eine geförderte Investition genutzt werden muss, welche Berichte fällig sind oder welche Dokumente aufzubewahren sind.
Wer wichtige Auflagen missachtet, riskiert Kürzungen der Förderung oder sogar eine vollständige Rückforderung.
AZK
AZK ist ein Kürzel, das in Bescheiden oft für bestimmte Anlagen oder Allgemeine Zuwendungsbestimmungen steht.
Häufig heißt es dann: „Es gelten die AZK in der jeweils gültigen Fassung“, und dahinter verbirgt sich ein mehrseitiges Regelwerk mit Pflichten zu Verwendung, Nachweisen und Rückforderungen.
Diese Anlagen sind rechtlich verbindlich – wer sie nicht liest, übersieht leicht wichtige Regeln, die später bei Prüfungen relevant werden.
Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitungsfrist ist der Zeitraum, den eine Förderstelle typischerweise benötigt, um einen Antrag zu prüfen und zu entscheiden.
Für Unternehmen ist sie wichtig, um den Projektstart und den Durchführungszeitraum realistisch zu planen – vor allem, wenn ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Genehmigung förderschädlich wäre.
In wettbewerblichen Verfahren mit Jury‑Entscheid oder Losverfahren sind Bearbeitungsfristen oft länger, weil zunächst alle Anträge gesammelt und verglichen werden.
Beihilfeäquivalent
Das Beihilfeäquivalent gibt an, wie hoch der „Subventionswert“ einer Förderung ist, wenn diese nicht als direkter Zuschuss, sondern z.B. als zinsvergünstigtes Darlehen oder Bürgschaft gewährt wird.
Man vergleicht dafür die Konditionen mit einem marktüblichen Kredit und rechnet den Vorteil in einen fiktiven Zuschuss um.
So kann geprüft werden, ob die zulässige Beihilfeintensität eingehalten wird und ob die Summe aller Beihilfen für ein Unternehmen noch innerhalb der EU‑Grenzen liegt.
Beihilfeintensität
Beihilfeintensität ist der Fachbegriff für den maximal zulässigen Förderanteil in Prozent der förderfähigen Kosten.
Wenn zum Beispiel eine Beihilfeintensität von 40 % gilt und ein Projekt 100.000 Euro förderfähige Kosten hat, darf die Summe aller Beihilfen höchstens 40.000 Euro betragen.
Die Beihilfeintensität hängt u.a. von Unternehmensgröße, Fördergebiet und Art der Maßnahme ab.
Bewilligungsbescheid
Der Bewilligungsbescheid ist der offizielle Verwaltungsakt, mit dem die Förderung zugesagt wird.
Er enthält u.a. die Höhe der Zuwendung, die Förderquote, den Bewilligungs‑ und Durchführungszeitraum sowie Auflagen und Nebenbestimmungen.
Erst mit Zugang des Bescheids entsteht ein Rechtsanspruch auf Förderung – davor besteht trotz positiver Signale noch keine Sicherheit.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem der Zuwendungsempfänger formal Anspruch auf die Förderung hat.
Er umfasst in der Regel den eigentlichen Durchführungszeitraum plus eine Nachlaufphase für Abrechnung, Berichte und Prüfungen.
Kosten sind meist nur innerhalb des Durchführungszeitraums förderfähig, Pflichten wie Zweckbindungsdauer oder Aufbewahrung der Unterlagen können aber darüber hinausgehen.
De-minimis-Beihilfe
De-minimis-Beihilfen sind relativ kleine staatliche Beihilfen, bei denen die EU davon ausgeht, dass sie den Wettbewerb nicht merklich verzerren.
Sie können deshalb ohne komplexes Genehmigungsverfahren gewährt werden, sind aber in der Summe begrenzt (z.B. maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund).
Unternehmen müssen hierzu eine De-minimis-Erklärung abgeben, in der sie frühere De-minimis-Beihilfen offenlegen.
Drittmittelvergabe / Generalunternehmer
Drittmittelvergabe meint, dass ein gefördertes Unternehmen Teile des Projekts an externe Dienstleister oder Partner vergibt.
Bei einem Generalunternehmer übernimmt ein externer Anbieter große Teile der Leistungserbringung, etwa Planung und Umsetzung eines gesamten IT-Projekts.
In Förderprogrammen ist dabei wichtig, dass Vergabe- und Dokumentationsregeln eingehalten und Eigenleistungen und Fremdleistungen sauber voneinander getrennt werden.
Durchführungszeitraum
Der Durchführungszeitraum ist der Zeitraum, in dem das Projekt inhaltlich umgesetzt wird und förderfähige Kosten entstehen dürfen.
Er beginnt meistens mit Bewilligung oder mit einem genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn und endet zu einem festen Datum im Bescheid.
Ausgaben außerhalb dieses Fensters sind in der Regel nicht förderfähig, selbst wenn der Bewilligungszeitraum formal noch läuft.
Eigenanteil / Eigenmittel
Der Eigenanteil ist der Teil der Projektkosten, den das Unternehmen selbst tragen muss, weil die Förderung nur einen bestimmten Prozentsatz abdeckt.
Eigenmittel können aus vorhandener Liquidität, Gesellschaftereinlagen oder ergänzenden Bankkrediten stammen.
Ein angemessener Eigenanteil zeigt den Fördergebern, dass das Unternehmen das Projekt ernsthaft verfolgt und selbst Risiko übernimmt.
experimentelle Forschung
Experimentelle Forschung (oft „experimentelle Entwicklung“ genannt) ist eine der drei FuE-Stufen nach dem Frascati-Handbuch der OECD – neben Grundlagenforschung und industrieller Forschung.
Sie umfasst die Entwicklung und Erprobung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zur Funktionsfähigkeit, z.B. durch Prototypen oder Pilotanlagen.
Diese Stufe ist in vielen Programmen für KMU – etwa ZIM, „KMU-innovativ“ und der Forschungszulage – besonders relevant, weil sie einen direkten Bezug zu marktnahen Innovationen hat.
Förderaufruf
Ein Förderaufruf ist eine zeitlich begrenzte Einladung eines Ministeriums oder Projektträgers, Vorschläge oder Anträge einzureichen.
Im Aufruf werden die themenspezifischen Schwerpunkte, Fristen, formalen Anforderungen und oft auch das verfügbare Budget beschrieben.
Projekte, die außerhalb des Förderaufrufs eingereicht werden oder nicht zum Thema passen, haben in der Regel keine Chance auf Förderung.
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten sind genau jene Ausgaben, die laut Richtlinie durch die Förderung abgedeckt werden dürfen.
Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Personalkosten, Investitionen, externe Dienstleistungen oder Reisen, sofern sie direkt dem Projekt zuzuordnen sind.
Nicht förderfähige Kosten – etwa reine Ersatzinvestitionen oder bestimmte Gesellschafterleistungen – müssen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Fördergebietskulisse
Die Fördergebietskulisse legt fest, in welchen Regionen bestimmte Förderprogramme gelten und mit welchen Förderquoten.
Sie basiert häufig auf der Einstufung als strukturschwache Region oder auf anderen regionalpolitischen Kriterien.
Für Unternehmen kann es entscheidend sein, ob der Investitionsstandort innerhalb einer besonders begünstigten Zone liegt oder knapp außerhalb.
Fördermittel
Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen der öffentlichen Hand, die Unternehmen für bestimmte Zwecke erhalten, etwa Investitionen, Innovation oder Digitalisierung.
Sie können als Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen oder steuerliche Vorteile ausgestaltet sein.
Ziel ist immer, gewünschte Aktivitäten zu fördern, die ohne diese Unterstützung gar nicht oder nur deutlich später umgesetzt würden.
Förderquote
Die Förderquote gibt an, wie viel Prozent der förderfähigen Kosten durch Förderung abgedeckt werden können.
Sie ergibt sich aus der zulässigen Beihilfeintensität und kann je nach Unternehmensgröße, Region und Art des Vorhabens stark variieren.
Die Förderquote bestimmt direkt, wie hoch der notwendige Eigenanteil des Unternehmens ist.
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen aller Größen.
Gefördert werden vor allem Personalkosten für FuE-Tätigkeiten sowie bestimmte Auftragsforschung, unabhängig davon, ob ein Unternehmen Gewinne macht.
Die Zulage wird nachträglich über das Finanzamt gutgeschrieben und ergänzt klassische Zuschussprogramme, insbesondere für kontinuierliche FuE-Aktivitäten.
Grundlagenforschung
Grundlagenforschung ist die fußendste der drei FuE-Stufen nach dem Frascati-Handbuch und beschäftigt sich mit neuen Erkenntnissen ohne unmittelbare Anwendung.
Sie wird vor allem von Hochschulen und Forschungseinrichtungen betrieben, spielt aber auch für forschungsintensive Unternehmen eine Rolle.
Für KMU-Zuschüsse steht eher die anwendungsnahe industrielle und experimentelle Forschung im Vordergrund, doch Grundlagenforschung bildet deren Basis.
Haftungsfreistellung
Haftungsfreistellung bedeutet, dass eine Förderbank einen Teil des Kreditrisikos von der Hausbank übernimmt.
Dadurch kann die Hausbank leichter Kredite vergeben, vor allem an Unternehmen mit begrenzten Sicherheiten oder in riskanteren Projekten.
In der Beihilfebewertung wird aus dieser Haftungsfreistellung ein Beihilfeäquivalent ermittelt, das zur Förderquote hinzugerechnet werden muss.
Hausbankverfahren
Beim Hausbankverfahren reicht das Unternehmen seinen Förderantrag für Kredite oder Kombiprodukte über seine Hausbank ein.
Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten, schließt den Kreditvertrag mit dem Unternehmen und holt sich Refinanzierung oder Risikoentlastung bei einer Förderbank.
Für das Unternehmen ist die Hausbank der zentrale Ansprechpartner, auch wenn die Konditionen wesentlich durch das Förderprogramm bestimmt werden.
industrielle Forschung
Industrielle Forschung ist die mittlere FuE-Stufe zwischen Grundlagenforschung und experimenteller Forschung.
Sie umfasst die planmäßige Forschung zum Erwerb neuer Kenntnisse mit Blick auf konkrete Anwendungen, z.B. Machbarkeitsstudien oder Labor-Prototypen.
In Innovationsprogrammen für KMU wird industrielle Forschung meist mit höheren Förderquoten unterstützt als die experimentelle Entwicklung, weil das Marktrisiko noch größer ist.
Jury-Entscheid
Beim Jury-Entscheid bewertet ein unabhängiges Gremium aus Fachleuten die eingereichten Projekte.
Die Jury erstellt ein Ranking nach Kriterien wie Innovationshöhe, Marktrelevanz oder gesellschaftlicher Wirkung und empfiehlt, welche Vorhaben gefördert werden.
Gerade in wettbewerblichen Programmen mit begrenztem Budget entscheidet der Jury-Entscheid maßgeblich darüber, welche Anträge eine Zusage erhalten.
Kofinanzierung
Kofinanzierung bedeutet, dass Mittel aus mehreren Quellen – etwa EU-Fonds und nationale Haushalte – gemeinsam ein Projekt finanzieren.
Für das Unternehmen kann das wie eine „einheitliche“ Förderung wirken, im Hintergrund gibt es jedoch mehrere Geldgeber mit eigenen Regeln.
Das kann zusätzliche Berichtspflichten und komplexere Nachweisanforderungen bedeuten.
Koordinierungsrahmen (GRW)
Der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ legt die bundesweiten Regeln der Regionalförderung fest.
Er definiert, welche Regionen förderfähig sind, welche Arten von Investitionen unterstützt werden können und welche maximalen Förderquoten gelten.
Die Bundesländer setzen darauf aufbauend ihre eigenen Programme und Fördergebietskulissen um.
Kumulation von Beihilfen
Kumulation bedeutet, mehrere Förderungen für dasselbe Projekt zu kombinieren.
Dies ist grundsätzlich erlaubt, solange die Summe aller Beihilfen die zulässige Beihilfeintensität nicht überschreitet.
Daher ist es wichtig, Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Haftungsfreistellungen und steuerliche Vorteile gemeinsam zu betrachten.
Landesförderinstitute
Landesförderinstitute sind die Förderbanken der Bundesländer, etwa NRW.BANK, L-Bank oder ILB.
Sie setzen Landesprogramme um, vergeben Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften und arbeiten häufig im Hausbankverfahren mit Geschäftsbanken zusammen.
Für KMU sind sie zentrale Ansprechpartner, weil sie regionale Spezialprogramme kennen, die über bundesweite Angebote hinausgehen.
Losverfahren
Beim Losverfahren werden aus allen formal förderfähigen Anträgen per Zufall jene ausgewählt, die Förderung erhalten.
Dieses Verfahren wird eingesetzt, wenn das Budget begrenzt ist und sehr viele gleichwertige Anträge vorliegen, sodass eine detaillierte inhaltliche Bewertung nicht praktikabel ist.
Es bedeutet, dass auch gute Anträge leer ausgehen können – wichtig ist deshalb frühzeitige Planung weiterer Runden oder Alternativprogramme.
Mittelabruf / Auszahlungsvoraussetzungen
Mittelabruf beschreibt, wie und wann ein Zuwendungsempfänger die bewilligten Gelder tatsächlich abrufen darf.
Die Auszahlung ist oft an Bedingungen gebunden, etwa an den Nachweis bestimmter Rechnungen, Zwischenberichte oder das Erreichen von Meilensteinen.
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält die Mittel später oder gar nicht, obwohl sie formal bewilligt wurden.
Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung / Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist der Abschlussbericht gegenüber dem Fördergeber, in dem alle Projektausgaben und Aktivitäten dokumentiert werden.
Er besteht oft aus einem zahlenmäßigen Nachweis (Belege, Summen, Zuordnung zu Kostenarten) und einem sachlichen Bericht über Zielerreichung und Ergebnisse.
Auf Basis dieses Nachweises prüft die Förderstelle, ob die Förderung endgültig bestehen bleibt oder teilweise zurückgefordert werden muss.
Nebenbestimmungen (z.B. ANBest-P / ANBest-G)
Nebenbestimmungen sind standardisierte Regelwerke, die als Anlage zum Bewilligungsbescheid gelten, etwa ANBest-P für Projektförderung oder ANBest-G für kommunale Zuwendungen.
Sie regeln Details wie Vergaberecht, Dokumentationspflichten, Aufbewahrungsfristen und Meldepflichten bei Änderungen.
Auch wenn sie „nur“ Anlage sind, haben sie denselben Rang wie der Bescheid selbst und müssen unbedingt beachtet werden.
Programmförderung
Programmförderung bedeutet, dass Fördermittel nach festen, standardisierten Regeln vergeben werden, die in einer Förderrichtlinie beschrieben sind.
Viele einzelne Projekte werden dabei nach den gleichen Kriterien geprüft, anstatt für jeden Fall individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Das sorgt für Transparenz und schnellere Verfahren, lässt aber weniger Spielraum für Sonderlösungen.
Projektförderung
Projektförderung heißt, dass nicht das ganze Unternehmen, sondern ein konkretes, abgegrenztes Vorhaben unterstützt wird.
Gefördert werden nur die Kosten, die dem beschriebenen Projekt zuzurechnen sind und im anerkannten Zeitraum anfallen.
Laufende Betriebskosten des Unternehmens außerhalb dieses Projekts bleiben unberücksichtigt.
Projektträger
Projektträger sind Organisationen, die im Auftrag von Ministerien Förderprogramme fachlich betreuen und umsetzen.
Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen sie, begleiten die Projekte und sind erste Anlaufstelle bei fachlichen Fragen.
Für Antragsteller ist der Projektträger meist wichtiger Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit hinweg.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage eines Förderprogramms umfasst Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, auf denen die Förderung basiert.
Sie bestimmt, was zulässig ist, wie hoch Förderquoten sein dürfen und welche formalen Anforderungen gelten.
Die Förderrichtlinie ist dabei das zentrale Dokument, das die Regeln für Antragsteller verständlich zusammenfasst.
Schwellenwerte KMU-Definition
Die KMU-Definition der EU legt fest, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen gilt.
Entscheidend sind Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme, jeweils unter Berücksichtigung verbundener Unternehmen.
Viele Programme richten ihre Förderquoten und Antragsberechtigung genau an diesen Schwellenwerten aus.
Strukturschwache Region
Strukturschwache Regionen sind Gebiete mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft, höherer Arbeitslosigkeit oder besonderen Strukturproblemen.
Sie werden im Rahmen der Regionalförderung besonders unterstützt, etwa durch höhere Förderquoten oder zusätzliche Programme.
Unternehmen, die dort investieren, profitieren häufig von deutlich besseren Konditionen als in wirtschaftlich stärkeren Regionen.
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass der Staat nur dort fördern soll, wo der Markt allein ein Vorhaben nicht ausreichend finanziert.
In der Praxis bedeutet das Eigenanteile, begrenzte Förderquoten und das Verbot, Projekte zu 100 % aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.
So sollen Fördermittel gezielt Lücken schließen, statt private Investitionen vollständig zu ersetzen.
themenoffen vs. themenspezifisch
Themenoffene Programme fördern eine breite Palette von Projekten, solange sie allgemeine Kriterien wie Innovation oder Investition erfüllen.
Themenspezifische Programme richten sich dagegen an klar definierte Schwerpunkte, etwa Digitalisierung, Klimaschutz oder Gesundheitswirtschaft.
Für Antragsteller ist wichtig, das eigene Projekt sprachlich und fachlich so zu beschreiben, dass es zur themenspezifischen Ausrichtung des Programms passt.
Tilgungszuschuss
Ein Tilgungszuschuss ist ein Zuschuss, der zur Reduzierung der Restschuld eines Darlehens verwendet wird.
Er wird häufig erst nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens oder Erreichen bestimmter Ziele gewährt.
So sinkt die effektive Belastung aus dem Kredit, ohne dass das Unternehmen die volle Darlehenssumme zurückzahlen muss.
Verbot der Doppelförderung
Das Verbot der Doppelförderung bedeutet, dass dieselben Kosten nicht aus mehreren Programmen gleichzeitig bezuschusst werden dürfen.
Zwar können Programme kombiniert werden, aber nur, solange die Gesamtförderung die zulässige Beihilfeintensität nicht überschreitet und keine identischen Kosten doppelt abgerechnet werden.
Eine saubere Zuordnung der Kosten zu einzelnen Förderbausteinen ist deshalb entscheidend.
verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen sind rechtlich oder wirtschaftlich so miteinander verbunden, dass sie für Förder- und Beihilferegeln als Einheit gelten.
Dazu zählen etwa Mutter-Tochter-Verhältnisse oder Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle.
Für KMU-Einstufung, De-minimis-Grenzen und maximale Beihilfeintensität werden in der Regel alle verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet.
vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der Start eines Projekts vor Erlass des Bewilligungsbescheids, etwa durch Bestellung von Maschinen oder Abschluss von Verträgen.
Ohne Genehmigung der Förderstelle kann das dazu führen, dass das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig ist.
Deshalb beantragen Unternehmen häufig die Zustimmung zu einem „unschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, bevor sie verbindliche Schritte gehen.
WZ 2008 (Wirtschaftszweigsystematik)
WZ 2008 ist die offizielle Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland.
Jedes Unternehmen wird nach seiner Haupttätigkeit einem WZ-Code zugeordnet, etwa Maschinenbau, IT-Dienstleistungen oder Gesundheitswesen.
Viele Programme nutzen diese Codes, um bestimmte Branchen gezielt zu fördern oder auszuschließen.
Zinsverbilligtes Darlehen
Ein zinsverbilligtes Darlehen ist ein Kredit, dessen Zinssatz unter dem Marktniveau liegt, weil ein Förderinstitut einen Teil des Zinsaufwands übernimmt.
Für das Unternehmen sinken dadurch Finanzierungskosten und monatliche Belastung.
Der Zinsvorteil zählt jedoch als Beihilfe und fließt in die Berechnung der Gesamtförderung ein.
Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben.
Er wird nur bewilligt, wenn das Projekt die Programmziele erfüllt und die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.
Bei Verstößen gegen Auflagen oder falscher Verwendung kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Zuwendung
Zuwendung ist der verwaltungsrechtliche Oberbegriff für Fördermittel, die aus öffentlichen Haushalten vergeben werden.
Sie wird in einem förmlichen Verfahren beantragt und im Bewilligungsbescheid mit Zweck, Höhe und Bedingungen festgelegt.
Zuwendungen sind immer an einen klar beschriebenen Zweck gebunden; ein Einsatz außerhalb dieses Zwecks ist förderschädlich.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist die juristische oder natürliche Person, die die Zuwendung offiziell erhält.
Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, die Einhaltung der Auflagen und die fristgerechte Erstellung der Nachweise.
Bei Fehlern oder Verstößen kann die Behörde den Zuwendungsempfänger zur Rückzahlung der Mittel verpflichten.
Zweckbindungsdauer
Die Zweckbindungsdauer ist der Zeitraum, in dem eine geförderte Investition für den vereinbarten Zweck genutzt werden muss.
Bei Investitionszuschüssen sind das häufig 3 bis 5 Jahre, bei Immobilien auch länger.
Wird der Zweck in dieser Zeit ohne Zustimmung geändert – etwa durch Verkauf, Stilllegung oder Verlagerung –, droht eine anteilige Rückforderung der Förderung.
Passt dazu
Verwandte Themen

Innovationsfinanzierung
Bis zu 35 % Erstattung Ihrer Entwicklungskosten.

ZIM-Projekte
Das größte bundesweite Innovationsprogramm für den Mittelstand.

Kostenloser Fördermittel-Check
Unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Chancen.
Kostenloser Fördermittel-Check
Verschenken Sie kein Geld.
Frühzeitiges Agieren schafft Handlungsspielräume –
Zögern vernichtet Chancen. Lassen Sie uns
unverbindlich prüfen, was für Sie möglich ist.
