Das Verbot der Doppelförderung bedeutet, dass dieselben Kosten nicht aus mehreren Programmen gleichzeitig bezuschusst werden dürfen.
Zwar können Programme kombiniert werden, aber nur, solange die Gesamtförderung die zulässige Beihilfeintensität nicht überschreitet und keine identischen Kosten doppelt abgerechnet werden.
Eine saubere Zuordnung der Kosten zu einzelnen Förderbausteinen ist deshalb entscheidend.
