Forschungszulage nach FZulG
Ihr Innovationsprojekt wird
steuerlich gefördert –
auch rückwirkend
Unternehmen jeder Größe und Branche können bis zu 35 % ihrer Entwicklungskosten als Steuerzulage zurückbekommen – und zwar für Projekte, die bis zu vier Jahre zurückliegen und bis zu 3 Jahre in die Zukunft. Wir führen Sie durch den Prozess – von A bis Z.

Die Forschungszulage ist ein 2020 eingeführtes steuerliches Förderprogramm des Bundes, das Unternehmen für eigene Entwicklungsarbeit belohnt – unabhängig davon, ob sie Gewinne machen oder Verluste schreiben. Die Zulage wird vom Finanzamt entweder mit der Steuerlast verrechnet oder direkt ausgezahlt.
Was die Forschungszulage von anderen Förderprogrammen unterscheidet: Sie können Projekte bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen. Wer also seit 2022 intensiv an einem neuen Produkt, Verfahren oder einer neuen Software gearbeitet hat, kann heute noch einen Antrag stellen – ohne dass es vorher einen Zuschussantrag geben musste.
Dazu kommt: Es gibt keine Branchen- oder Größenbeschränkung. Maschinenbauer, Softwareentwickler, Medizintechnikfirmen, Handwerksbetriebe mit Sonderlösungen – alle sind grundsätzlich antragsberechtigt, sofern das Projekt die drei Kernkriterien erfüllt.
Die größte Hürde ist die Vorhabensbeschreibung: das mehrseitige Antragsformular beim Bescheinigungsbüro für Forschungszulage (BSFZ). Diesen Teil übernehme ich für Sie – von der ersten Projektanalyse bis zum fertigen Antrag.
Die wichtigsten Konditionen
Aktuelle Förderkonditionen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), Stand 2026
35 %
Förderquote für KMU
(25 % für größere Unternehmen)
12 Mio.
Max. Bemessungsgrundlage
pro Jahr (ab 2026)
4 Jahre
Rückwirkend beantragbar
(Projekte ab 2022)
70 %
Fremdleistungen anrechenbar
(EU/EWR-Auftragnehmer)
Was fließt in die Förderung ein? Lohnkosten der beteiligten Mitarbeitenden (nach tatsächlich geleisteten Stunden), Fremdleistungen von Entwicklungsdienstleistern (zu 70 %), Abschreibungen auf Entwicklungsequipment sowie – für Projekte mit Beginn ab Januar 2026 – eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Die Zulage wird direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt, falls keine ausreichende Steuerlast vorhanden ist.
So läuft der Prozess ab
Zweistufiges Verfahren: erst die inhaltliche Bescheinigung, dann der Förderantrag beim Finanzamt
1
Erstgespräch & Potenzialcheck
Wir besprechen Ihre Entwicklungsprojekte und prüfen gemeinsam, welche davon die drei Kriterien der Forschungszulage erfüllen – Neuartigkeit, technisches Risiko, Planmäßigkeit. Dazu klären wir, mit welchem Fördervolumen realistisch zu rechnen ist.
Ihr Aufwand: ca. 1–2 Stunden
2
Vorhabensbeschreibung & BSFZ-Antrag
Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen die Vorhabensbeschreibung – das Herzstück des Antrags. Ziel, Arbeitsplan, Stand der Technik, Risiken und Kalkulation werden fachlich überzeugend formuliert und beim Bescheinigungsbüro für Forschungszulage (BSFZ) eingereicht.
Bearbeitungszeit BSFZ: ca. 3 Monate
3
Festsetzungsantrag beim Finanzamt
Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung stellen Sie über ELSTER den Festsetzungsantrag beim zuständigen Finanzamt. Die Bescheinigung bindet das Finanzamt inhaltlich – es prüft nur noch die Zahlen. Die Zulage wird anschließend verrechnet oder ausgezahlt.
Ihr Aufwand: ca. 1–2 Stunden
Kein Fördermittel-Dschungel: Anders als EU-Programme oder Zuschüsse der Länder ist die Forschungszulage bürokratisch überschaubar. Kein Verwendungsnachweis, keine Projektberichte, keine vergaberechtlichen Auflagen.
Welche Projekte werden gefördert?
Drei schlanke Kriterien entscheiden – und die lassen deutlich mehr zu, als viele Unternehmen vermuten
3 Prüfkriterien des BSFZ

Krit. 1: Neuartigkeit
Das Vorhaben strebt neue Erkenntnisse oder eine neuartige Anwendung bestehenden Wissens an – und geht erkennbar über den Stand der Technik in Ihrer Branche hinaus.

Krit. 2: Technisches Risiko
Es gibt konkrete wissenschaftlich-technische Hemmnisse, die das Scheitern des Vorhabens möglich machen – das Ergebnis ist zum Entwicklungsstart nicht sicher.

Krit. 3: Planmäßigkeit
Die Entwicklungsarbeit folgt einem strukturierten Arbeitsplan mit Arbeitspaketen, Meilensteinen und erkennbarem zeitlichen Rahmen – kein informeller Bastelkurs.
Bewilligte Projekte aus der Praxis
CNC-Bearbeitungszentrum mit Roboter-Peripherie (Sondermaschinenbau)
Innovatives Dokumentenmanagement-System mit KI-Komponenten
Umgebautes Sonderfahrzeug mit neuer Antriebslösung (Agrarbranche)
Remote-Ultraschall: herstellerunabhängiges Tele-Ultraschall-System
Business Intelligence mit LLM und RAG auf IoT-Datenbasis
Neues Montagesystem für Fensterrahmen in der Fertighausindustrie
Innovativer Werkstattarbeitsplatz für Elektromobile
Nicht förderfähig: Routineänderungen und Standard-Updates, reine Kostenoptimierung ohne technische Entwicklung, Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie Qualitätsprüfungen nach standardisierten Verfahren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Einstiegshürde ist niedriger, als viele denken – hier die wichtigsten Voraussetzungen

Jede Unternehmensform
GmbH, GbR, UG, Einzelunternehmen, AG – alle Rechtsformen sind antragsberechtigt. Auch Unternehmen in Verlustjahren erhalten die Zulage ausgezahlt.

Substanzielles Projektvolumen
Mindestens ca. 1 Personenjahr (ca. 2.000 Stunden) an eigenem Entwicklungsaufwand oder ab ca. 50.000 € Fremdleistungen – darunter rechnet sich der Aufwand kaum.
Kein Fördermittel-Dschungel: Anders als EU-Programme oder Zuschüsse der Länder ist die Forschungszulage bürokratisch überschaubar. Kein Verwendungsnachweis, keine Projektberichte, keine vergaberechtlichen Auflagen.
Was bringt das konkret?
Anonymisierte Beispiele aus abgeschlossenen Projekten (reale Beispiele) – Größenordnungen aus der Praxis
Sondermaschinenbau · 15 MA
Automatisierte Fertigungsanlage mit Roboter-Integration
- Eigene Entwicklungsarbeit über ca. 4 Jahre, 4 beteiligte Ingenieure
- Neuartige Sensorik und Prozessverkettung – kein Standardsystem verfügbar
- Antrag rückwirkend für drei Projektjahre gestellt
Ergebnis: ca. 67.000 € Forschungszulage
Software / IT · 8 MA
Intelligentes Dokumentenmanagement mit KI-gestützter Klassifikation
- Eigenentwicklung über ca. 2,5 Jahre, 2 Entwickler Vollzeit
- Algorithmus-Eigenentwicklung, kein Low-Code-Ansatz
- Fremdleistungen eines Testpartners zusätzlich angesetzt
Ergebnis: ca. 58.000 € Forschungszulage
Agrar- / Fahrzeugtechnik · 12 MA
Umbau und Neuentwicklung eines Spezialfahrzeugs für Hanglagen
- Prototypenentwicklung über knapp 2 Jahre
- Neuartiger Antriebsstrang, kein Zukauf-Modul verfügbar
- Externe Testläufe als Fremdleistung angesetzt
Ergebnis: ca. 42.000 € Forschungszulageg.
Medizintechnik · 6 MA
Remote-Ultraschall: herstellerunabhängiges Tele-Diagnostik-System
- Demonstrator-Entwicklung mit klinischer Erprobung
- Hochgradig neuartig – kein vergleichbares Produkt am Markt
- Entwicklungsdienstleister als Auftragsforschung einbezogen
Ergebnis: ca. 80.000 € Forschungszulage
Warum Inno-konkret?
Ich bin seit über 30 Jahren selbstständige Fördermittelberaterin – bundesweit tätig, mit Schwerpunkt im kleinen und mittleren Mittelstand. Seit 2020 habe ich mich intensiv auf die Forschungszulage spezialisiert, weil dieses Programm für meine Kunden das Wirksamste ist, was der Bund derzeit anbietet.
Ich beherrsche die Sprache der BSFZ-Prüfer und kenne die Grenzen des Förderfähigen aus Dutzenden realer Projekte. Was ich Ihnen biete, ist keine Formularhilfe, sondern inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Projekt: Ich durchdringe Ihre Technik, formuliere das Wesentliche präzise – und erhöhe damit die Chancen auf eine positive Bescheinigung deutlich.
Steuerberater propagieren die Forschungszulage oft nicht aktiv – das liegt nicht am Desinteresse, sondern an der Spezialisierung: Fördermittelberatung und Steuerrecht sind zwei verschiedene Welten. Ich bringe genau diese Lücke zwischen den Disziplinen mit.
- Dipl.-Kauffrau, Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf
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Spezialisierung auf Forschungszulage seit Einführung des FZulG 2020
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Erfahrung mit positiven und negativen BSFZ-Bescheiden sowie Widerspruchsverfahren
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Projekte aus Maschinenbau, IT, Medizintechnik, Agrar, Fahrzeugtechnik und weiteren Branchen
Ich übernehme die Vorhabensbeschreibung für Sie – Sie liefern das Projektwissen, ich die Formulierung.
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