Antragsberechtigung beschreibt, wer überhaupt einen Förderantrag stellen darf.
Typisch ist, dass nur bestimmte Zielgruppen zugelassen sind – zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen (KMU), junge Unternehmen bis zu einem bestimmten Alter oder Firmen aus bestimmten Branchen oder Regionen.
Wenn ein Unternehmen nicht antragsberechtigt ist, wird der Antrag meist schon aus formalen Gründen abgelehnt, ganz egal wie gut das Projekt ist.
