Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem der Zuwendungsempfänger formal Anspruch auf die Förderung hat.

Er umfasst in der Regel den eigentlichen Durchführungszeitraum plus eine Nachlaufphase für Abrechnung, Berichte und Prüfungen.

Kosten sind meist nur innerhalb des Durchführungszeitraums förderfähig, Pflichten wie Zweckbindungsdauer oder Aufbewahrung der Unterlagen können aber darüber hinausgehen.