Haftungsfreistellung bedeutet, dass eine Förderbank einen Teil des Kreditrisikos von der Hausbank übernimmt.

Dadurch kann die Hausbank leichter Kredite vergeben, vor allem an Unternehmen mit begrenzten Sicherheiten oder in riskanteren Projekten.

In der Beihilfebewertung wird aus dieser Haftungsfreistellung ein Beihilfeäquivalent ermittelt, das zur Förderquote hinzugerechnet werden muss.