Das Beihilfeäquivalent gibt an, wie hoch der „Subventionswert“ einer Förderung ist, wenn diese nicht als direkter Zuschuss, sondern z.B. als zinsvergünstigtes Darlehen oder Bürgschaft gewährt wird.
Man vergleicht dafür die Konditionen mit einem marktüblichen Kredit und rechnet den Vorteil in einen fiktiven Zuschuss um.
So kann geprüft werden, ob die zulässige Beihilfeintensität eingehalten wird und ob die Summe aller Beihilfen für ein Unternehmen noch innerhalb der EU‑Grenzen liegt.
