Nebenbestimmungen sind standardisierte Regelwerke, die als Anlage zum Bewilligungsbescheid gelten, etwa ANBest-P für Projektförderung oder ANBest-G für kommunale Zuwendungen.
Sie regeln Details wie Vergaberecht, Dokumentationspflichten, Aufbewahrungsfristen und Meldepflichten bei Änderungen.
Auch wenn sie „nur“ Anlage sind, haben sie denselben Rang wie der Bescheid selbst und müssen unbedingt beachtet werden.
