Der Bewilligungsbescheid ist der offizielle Verwaltungsakt, mit dem die Förderung zugesagt wird.

Er enthält u.a. die Höhe der Zuwendung, die Förderquote, den Bewilligungs‑ und Durchführungszeitraum sowie Auflagen und Nebenbestimmungen.

Erst mit Zugang des Bescheids entsteht ein Rechtsanspruch auf Förderung – davor besteht trotz positiver Signale noch keine Sicherheit.