Förderfähige Kosten sind genau jene Ausgaben, die laut Richtlinie durch die Förderung abgedeckt werden dürfen.
Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Personalkosten, Investitionen, externe Dienstleistungen oder Reisen, sofern sie direkt dem Projekt zuzuordnen sind.
Nicht förderfähige Kosten – etwa reine Ersatzinvestitionen oder bestimmte Gesellschafterleistungen – müssen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.
