Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der Start eines Projekts vor Erlass des Bewilligungsbescheids, etwa durch Bestellung von Maschinen oder Abschluss von Verträgen.
Ohne Genehmigung der Förderstelle kann das dazu führen, dass das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig ist.
Deshalb beantragen Unternehmen häufig die Zustimmung zu einem „unschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, bevor sie verbindliche Schritte gehen.
