Verbundene Unternehmen sind rechtlich oder wirtschaftlich so miteinander verbunden, dass sie für Förder- und Beihilferegeln als Einheit gelten.

Dazu zählen etwa Mutter-Tochter-Verhältnisse oder Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle.

Für KMU-Einstufung, De-minimis-Grenzen und maximale Beihilfeintensität werden in der Regel alle verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet.