Zuwendungsempfänger ist die juristische oder natürliche Person, die die Zuwendung offiziell erhält.

Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, die Einhaltung der Auflagen und die fristgerechte Erstellung der Nachweise.

Bei Fehlern oder Verstößen kann die Behörde den Zuwendungsempfänger zur Rückzahlung der Mittel verpflichten.