INQA-Coaching: 80 % Förderung – auch auf die Umsatzsteuer! Sie planen ein INQA-Coaching, sind aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt? Keine Sorge: Die Umsatzsteuer wird für Sie nicht zur Kostenfalle. Normalerweise basiert der 80 %-Zuschuss auf dem Nettobetrag. Da die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen jedoch eine echte Kostenbelastung darstellt, greift beim INQA-Programm eine Sonderregelung: Brutto gleich Netto.
Die Fakten auf einen Blick: Bemessungsgrundlage: Die 80 % Förderquote berechnen sich bei Ihnen vom Brutto-Rechnungsbetrag. Effektiver Eigenanteil: Sie tragen am Ende weiterhin nur 20 % der Gesamtkosten. Voraussetzung: Die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung muss bereits im Beratungsscheck der regionalen Beratungsstelle (IBS) korrekt vermerkt sein.
Ein schnelles Rechenbeispiel (12 Tage Coaching): Coaching-Honorar (Netto) 14.400 € + 19 % Umsatzsteuer 2.736 € = Rechnungsbetrag (Brutto) 17.136 €. Zuschuss (80 % von Brutto) 13.708,80 €. Ihr Eigenanteil (20 %) 3.427,20 €.
Fazit: Auch ohne Vorsteuerabzug profitieren Sie vollumfänglich von der Förderung. Die Umsatzsteuer wird einfach "mitgefördert".
Wichtig für die Liquidität: Als Kunde zahlen Sie die Rechnung zunächst brutto an mich. Die Erstattung der 80 % (inkl. Steueranteil) erfolgt nach Abschluss des Projekts durch die Bewilligungsbehörde.
