Der Joker der Innovationsförderung: Warum Sie Projekte seit 2022 prüfen sollten.
In meiner 30-jährigen Laufbahn habe ich unzählige Male erlebt, dass Unternehmer zu mir sagten: „Katja, das Projekt ist schon halb fertig, da können wir wohl nichts mehr machen.“ Normalerweise habe ich dann genickt, denn die meisten Förderprogramme fordern einen Antrag vor dem ersten Handschlag. Doch die Forschungszulage hat diese goldene Regel der Förderwelt auf den Kopf gestellt.
Sie können die Forschungszulage für Vorhaben geltend machen, die nach dem 1. Januar 2022 begonnen haben. Konkret bedeutet das für Sie heute: Wir können rückblickend bis zum Jahr 2022 prüfen. Das ist wie eine Schatzsuche im eigenen Unternehmen. Wir schauen uns an, welche Entwicklungsstunden Ihre Mitarbeiter in den letzten Jahren geleistet haben. Haben Sie ein neues Produkt entwickelt oder ein bestehendes maßgeblich verbessert?
Der Prozess ist klar zweigeteilt: Zuerst holen wir uns das „Siegel“ bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ). Dort beschreiben wir rückwirkend, welche technischen Herausforderungen bestanden haben. Wenn das Projekt schon abgeschlossen ist, können wir die Risiken viel präziser benennen, als wir es im Vorfeld jemals hätten tun können. Sobald wir diesen Bescheid in den Händen halten, gehen wir zum Finanzamt.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Entwicklungsaktivitäten durchforsten. Es wäre doch grauenvoll, dieses Geld dem Staat zu schenken, nur weil man die Möglichkeiten nicht kannte.
