Gründung

Gründungszuschuss: bis zu 22.500 €

Bis zu 22.500 € Unterstützung für Ihren Start aus ALG I heraus — nutzen Sie sie, wenn sie Ihnen zusteht.

Gründungszuschuss

Wer sich selbständig machen möchte — egal in welcher Form — und vorher mindestens 1 Tag im Bezug von ALG I steht, kann, sofern sich die Selbständigkeit als erfolgversprechend darstellt, einen Gründungszuschuss erhalten. Damit erhalten Sie 6 Monate ab Gründung einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in gleicher Höhe wie das ALG I sowie eine Sozialversicherungspauschale von 300 EUR im Monat, wobei letztere auf Antrag nach Ablauf der ersten 6 Monate für weitere 9 Monate gezahlt wird. Das können insgesamt bis zu 22.500 EUR sein.

Auch wenn Sie sicher sind, dass Ihre Gründungsidee zündet wie eine Rakete und Sie von Tag 1 an sicher auf eigenen wirtschaftlichen Beinen stehen — nutzen Sie diese Unterstützung, wenn sie Ihnen zusteht. Gründer, die zu mir in die Gründungsberatung kommen (mit AVGS für Sie kostenlos), erhalten von mir bei Bedarf den Antrag vorbereitet. Alle notwendigen Anlagen und Unterlagen erarbeiten wir — soweit nötig — gemeinsam.

Auf einen Blick

bis 22.500 €

Zuschuss über 6 Monate, auf Antrag +9 Monate.

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