Die Zweckbindungsdauer ist der Zeitraum, in dem eine geförderte Investition für den vereinbarten Zweck genutzt werden muss.
Bei Investitionszuschüssen sind das häufig 3 bis 5 Jahre, bei Immobilien auch länger.
Wird der Zweck in dieser Zeit ohne Zustimmung geändert – etwa durch Verkauf, Stilllegung oder Verlagerung –, droht eine anteilige Rückforderung der Förderung.
