Zuwendung ist der verwaltungsrechtliche Oberbegriff für Fördermittel, die aus öffentlichen Haushalten vergeben werden.

Sie wird in einem förmlichen Verfahren beantragt und im Bewilligungsbescheid mit Zweck, Höhe und Bedingungen festgelegt.

Zuwendungen sind immer an einen klar beschriebenen Zweck gebunden; ein Einsatz außerhalb dieses Zwecks ist förderschädlich.