Der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ legt die bundesweiten Regeln der Regionalförderung fest.

Er definiert, welche Regionen förderfähig sind, welche Arten von Investitionen unterstützt werden können und welche maximalen Förderquoten gelten.

Die Bundesländer setzen darauf aufbauend ihre eigenen Programme und Fördergebietskulissen um.