De-minimis-Beihilfen sind relativ kleine staatliche Beihilfen, bei denen die EU davon ausgeht, dass sie den Wettbewerb nicht merklich verzerren.

Sie können deshalb ohne komplexes Genehmigungsverfahren gewährt werden, sind aber in der Summe begrenzt (z.B. maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund).

Unternehmen müssen hierzu eine De-minimis-Erklärung abgeben, in der sie frühere De-minimis-Beihilfen offenlegen.