AZK ist ein Kürzel, das in Bescheiden oft für bestimmte Anlagen oder Allgemeine Zuwendungsbestimmungen steht.
Häufig heißt es dann: „Es gelten die AZK in der jeweils gültigen Fassung“, und dahinter verbirgt sich ein mehrseitiges Regelwerk mit Pflichten zu Verwendung, Nachweisen und Rückforderungen.
Diese Anlagen sind rechtlich verbindlich – wer sie nicht liest, übersieht leicht wichtige Regeln, die später bei Prüfungen relevant werden.
